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   VG Regensburg, 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928   

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VG Regensburg, 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928 (https://dejure.org/2006,79150)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928 (https://dejure.org/2006,79150)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. November 2006 - RO 5 K 05.1928 (https://dejure.org/2006,79150)
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Wird zitiert von ...

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

    Es ist offensichtlich und bedarf keiner vertieften Begründung, dass die aus den vorstehenden Besonderheiten ableitbare Dichte sowohl des Verkehrs (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21.1.1999 - 3 C 9/98) wie auch der Zu- und Abfahrten, diese verbunden mit den Kuppen und Senken sowie den weiteren Ablenkungen des Verkehrs zu einer auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden besonderen Gefahrenlage führt; über die - bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen auf der Hand liegende - Gefahr von unvorhersehbaren Staubildungen hinaus ist zu berücksichtigen, dass gerade die Häufigkeit notwendiger Spurwechsel es angezeigt erscheinen lässt, die höchstmöglichen Geschwindigkeiten so zu bestimmen, dass die beteiligten Verkehrsteilnehmer die von den anderen Verkehrsteilnehmern gefahrenen Geschwindigkeiten gut abschätzen können und insbesondere in der Lage sind, diese bei Spurwechseln mit der eigenen gefahrenen Geschwindigkeit abgleichen zu können (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928).

    Es ist offensichtlich und bedarf keiner vertieften Begründung, dass die aus den vorstehenden Besonderheiten ableitbare Dichte sowohl des Verkehrs (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21.1.1999 - 3 C 9/98) wie auch der Zu- und Abfahrten, diese verbunden mit dem Beginn einer langgezogenen Rechtskurve, zu einer auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden besonderen Gefahrenlage führt; über die - bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen auf der Hand liegende - Gefahr von unvorhersehbaren Staubildungen hinaus ist zu berücksichtigen, dass gerade die Häufigkeit notwendiger Spurwechsel es angezeigt erscheinen lässt, die höchstmöglichen Geschwindigkeiten so zu bestimmen, dass die beteiligten Verkehrsteilnehmer die von den anderen Verkehrsteilnehmern gefahrenen Geschwindigkeiten gut abschätzen können und insbesondere in der Lage sind, diese bei Spurwechseln mit der eigenen gefahrenen Geschwindigkeit abgleichen zu können (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928).

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